Kosten
Welche Kosten entstehen?
Die Scheidungskosten setzen sich in der Regel aus den Kosten für den Scheidungsanwalt und den Gerichtskosten zusammen. Erstere sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), zweitere im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) geregelt.
Sie zahlen bei uns nur die gesetzliche Mindestvergütung nach dem Gerichtskostengesetz (FamGKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten sind verbindlich geregelt. Sie bemessen sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus dem Nettoeinkommen der Ehegatten, der Anzahl der Kinder und der Anzahl der bestehenden Altersvorsorgeanwartschaften ergibt.
Gerichtskosten
Nach Einreichung des Scheidungsantrages erhalten Sie eine Vorschussrechnung vom Gericht. Nach Bezahlung dieser wird Ihr Scheidungsantrag Ihrem Ehegatten zugestellt.
Anwaltsvergütung
Die Anwaltsvergütung bezahlen Sie je nach Verfahrensfortschritt. Die Rechnungen dazu erhalten Sie jeweils von unseren zuständigen Vertragsanwälten.
Scheidungskostenrechner
Bitte beachten Sie, dass es sich nur um Schätzwerte handelt. Das Gericht legt erst am Ende des Scheidungsverfahrens den endgültigen Streitwert fest.
Verfahrenskostenhilfe
Sie sind derzeit finanziell nicht in der Lage die Kosten für ein Scheidungsverfahren zu zahlen?
Kein Problem!
Geben Sie dies einfach im Scheidungsformular an. Ihr zuständiger Anwalt wird dann einen entsprechenden Antrag auf Verfahrenskostenhilfe beim Scheidungsgericht stellen.